NoVA-Kontrollen in Österreich: Fast eine Million Euro an Abgaben nachgefordert
Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und hier dauerhaft mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist, sollte die gesetzlichen Fristen genau kennen. Ein bundesweiter Kontrollschwerpunkt des Amts für Betrugsbekämpfung und des Finanzamts Österreich zeigt, dass die Behörden derzeit sehr genau hinsehen.
Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. August 2026 führte die Finanzpolizei im Rahmen des Schwerpunkts insgesamt 921 Kontrollen durch. Allein an einem bundesweiten Kontrolltag wurden 369 Fahrzeuge angehalten und überprüft. In bislang 210 abgeschlossenen Fällen wurden insgesamt 976.571,92 Euro an Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben. Rund 100 weitere Fälle befanden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch in Prüfung.
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ist das ein deutliches Signal: Ein ausländisches Kennzeichen schützt nicht vor der österreichischen Zulassungs- und Abgabenpflicht.
Wann darf man mit einem ausländischen Kennzeichen in Österreich fahren?
Entscheidend ist nicht allein, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist oder wer in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde. Maßgeblich sind insbesondere der Hauptwohnsitz der Person, die das Fahrzeug tatsächlich verwendet, ihre Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und der Ort, an dem das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat.
Für Personen mit Hauptwohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in Österreich gilt grundsätzlich eine Standortvermutung in Österreich. Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf dann in der Regel nur einen Monat ab seiner erstmaligen Einbringung nach Österreich ohne österreichische Zulassung verwendet werden.
Kann glaubhaft gemacht werden, dass die Zulassung innerhalb dieses Monats nicht möglich war, ist eine Verlängerung um höchstens einen weiteren Monat möglich. Eine kurze Fahrt über die Grenze oder eine vorübergehende Verbringung ins Ausland lässt die ursprüngliche Monatsfrist nicht neu beginnen.
Nach Ablauf der Frist muss das Fahrzeug grundsätzlich in Österreich zugelassen werden. Wird es weiterhin mit ausländischem Kennzeichen verwendet, können neben der NoVA auch Kraftfahrzeugsteuer sowie Verwaltungs- und Finanzstrafen anfallen.
Gibt es Ausnahmen von der Einmonatsfrist?
Ja. Die Standortvermutung kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich der dauernde Standort des Fahrzeugs tatsächlich außerhalb Österreichs befindet. Dafür ist eine Gesamtbetrachtung des konkreten Falls notwendig. Als Nachweise können beispielsweise ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch und weitere Unterlagen dienen, aus denen die tatsächliche Nutzung und der dauernde Standort hervorgehen.
Gelingt dieser Gegenbeweis, kann die Verwendung eines ausländisch zugelassenen Fahrzeugs in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Jahr zulässig sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Allein eine ausländische Zulassung, ein ausländisches Leasingverhältnis oder die Eintragung einer anderen Person als Fahrzeughalter reicht nicht automatisch aus.
Wen betreffen die NoVA-Kontrollen besonders?
Das Thema ist vor allem für folgende Personen relevant:
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben und ihr bisheriges Fahrzeug weiterhin mit ausländischem Kennzeichen nutzen
Käuferinnen und Käufer eines Fahrzeugs aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die die österreichische Zulassung noch nicht abgeschlossen haben
Nutzerinnen und Nutzer eines auf Familienangehörige oder Unternehmen im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
Personen, die regelmäßig mit einem ausländischen Firmen- oder Leasingfahrzeug in Österreich unterwegs sind
Halterinnen und Halter eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat, bei dem zusätzlich Zoll- und Genehmigungsfragen zu klären sind
Gerade bei einem Wohnsitzwechsel wird die Frist leicht unterschätzt. Die notwendigen Schritte – Unterlagenbeschaffung, Eintragung in die Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung, NoVA-Abwicklung, Versicherung und Zulassung – können je nach Fahrzeug und Ausgangslage Zeit benötigen. Deshalb sollte die Abwicklung möglichst früh begonnen werden.
Was kann bei einer Kontrolle geprüft werden?
Bei einer Kontrolle können die Behörden unter anderem hinterfragen,
seit wann sich das Fahrzeug in Österreich befindet,
wer das Fahrzeug tatsächlich und auf eigene Rechnung verwendet,
wo die verwendende Person ihren Hauptwohnsitz oder Sitz hat,
wer über das Fahrzeug verfügen kann,
wo das Fahrzeug überwiegend abgestellt und eingesetzt wird und
ob bereits eine österreichische Zulassungs- und Abgabenpflicht entstanden ist.
Es empfiehlt sich daher, die eigene Situation nicht nur anhand des ausländischen Zulassungsscheins zu beurteilen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse.
Ausländisches Fahrzeug rechtzeitig in Österreich einbürgern
Wer sein Fahrzeug dauerhaft in Österreich verwenden möchte, benötigt für die österreichische Zulassung mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Abhängig vom Fahrzeug und dessen Herkunft können dazu insbesondere gehören:
Prüfung und Beschaffung der erforderlichen Fahrzeugunterlagen
Eintragung in die österreichische Genehmigungsdatenbank oder Durchführung einer Einzelgenehmigung
Berechnung, Erklärung und Entrichtung der NoVA beziehungsweise Prüfung einer möglichen Befreiung
Freischaltung des Fahrzeugs für die Zulassung
Abschluss einer in Österreich gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
Vorbereitung der österreichischen Zulassung
Fehlende Dokumente, unklare CO₂-Werte oder nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren können den Ablauf verzögern. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist beginnt, riskiert daher, das Fahrzeug vorübergehend nicht mehr legal mit dem ausländischen Kennzeichen verwenden zu dürfen.
Unterstützung durch Autohaus Zwer
Mit unserem Einbürgerungspaket unterstützen wir Sie dabei, ein bereits vorhandenes Fahrzeug ordnungsgemäß nach Österreich zu übernehmen. Wir koordinieren – abhängig von der jeweiligen Ausgangslage – die erforderlichen Unterlagen und Behördenwege, kümmern uns um die NoVA-Abwicklung mit dem Finanzamt, begleiten die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank beziehungsweise die Ausstellung des österreichischen Genehmigungsdokuments und bereiten die Zulassung vor.
So behalten Sie den Überblick über die notwendigen Schritte und vermeiden unnötige Verzögerungen auf dem Weg zum österreichischen Kennzeichen.
Unser Fazit
Die aktuellen Zahlen des Finanzministeriums zeigen, dass die Verwendung ausländischer Kennzeichen in Österreich kein Randthema ist. Fast eine Million Euro an bereits vorgeschriebenen Abgaben und weitere offene Prüfungen machen deutlich, dass Unwissenheit oder eine vermeintlich günstige Zulassung im Ausland vor Nachforderungen nicht schützt.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft hier nutzen möchten, sollten Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen und die österreichische Einbürgerung rechtzeitig einleiten.
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach Österreich einbürgern? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen die Ausgangslage und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur österreichischen Zulassung.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Beurteilung hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
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