Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Autohaus Zwer GmbH
Stand: 12.12.2025 – Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache: Deutsch
1. Geltungsbereich
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Autohaus Zwer GmbH (im Folgenden „wir") und natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden „Sie" oder „Kunde") gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB"). Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie beim Fahrzeugimport aus der gesamten Europäischen Union. Unser Leistungsspektrum umfasst – auftragsabhängig – insbesondere folgende Leistungen:
- Kontaktaufnahme und Kommunikation mit in- und ausländischen Autohändlern, Importeuren oder sonstigen Anbietern.
- Führung von Verhandlungen über Preise, Konditionen, Lieferzeiten und Vertragsinhalte.
- Organisation und Vorbereitung eines Kaufvertrags zwischen Ihnen (dem Kunden) und dem Verkäufer; wir sind jedoch nicht berechtigt, den Kaufvertrag rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
- Entgegennahme und Weiterleitung von Dokumenten, insbesondere von Angeboten, Rechnungen, Fahrzeugpapieren (z. B. deutscher Fahrzeugbrief, COC – Certificate of Conformity, Zulassungsbescheinigung Teil II), technischen Unterlagen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und sonstigen Schriftstücken, die mit dem Fahrzeugkauf im Zusammenhang stehen.
- Verwaltung und Verwendung der Fahrzeugdokumente zum Zwecke der Importabwicklung, der Typisierung, der Erstellung des österreichischen Typenscheins bzw. der österreichischen Zulassungsdokumente sowie der Vorbereitung der Zulassung in Österreich.
- Organisation der Fahrzeugabholung oder -überführung, sobald der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer wirksam geschlossen wurde.
- Wir sind berechtigt, die im Rahmen des Fahrzeugimports anfallende Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu berechnen, Ihnen in Rechnung zu stellen und im eigenen Namen an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die NoVA wird als durchlaufender Posten im Rahmen der Gesamtrechnung ausgewiesen.
- Organisation der Transportlogistik, Zollabwicklung, Fahrzeugbegutachtung und Fahrzeugzulassung in Österreich, einschließlich Beauftragung und Kommunikation mit Speditionen, Sachverständigen, Zollstellen, Typisierungsstellen und Zulassungsbehörden, soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich. Wir sind berechtigt, einzelne Aufgaben an Dritte zu beauftragen.
Wichtig:
Wir sind nicht Vertragspartner des Kaufvertrages über Ihr Wunschfahrzeug. Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Autohändler, Importeur oder sonstigen (privaten) Anbieter zustande. Der Kaufpreis wird von Ihnen direkt an den Verkäufer bezahlt.
3. Ablauf der Beauftragung
3.1 Fahrzeugdaten
Wir stellen auf unserer Webseite Inserate von Autobörsen-/plattformen von gebrauchten Fahrzeugen ein. Sie können einen Fahrzeuglink auch selbst einfügen oder die Fahrzeugdaten manuell eingeben. Die Präsentation und Bewerbung der gebrauchten Fahrzeuge und etwaiger Zusatzartikel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir sind nicht für die Daten der Gebrauchtfahrzeuge, welche auf den Autobörsen-/plattformen abgerufen werden können, verantwortlich. Diese Daten werden von den Autobörsen-/plattformen oder Autohändlern/Drittanbietern gewartet. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass das Gebrauchtfahrzeug tatsächlich verfügbar ist oder ein Kaufvertrag über das Gebrauchtfahrzeug abgeschlossen werden kann.
3.2 Kalkulation
Auf Basis der angegebenen Fahrzeugdaten und der ausgewählten Optionen berechnen wir die Gesamtkosten (automatische Kalkulation). Sollten sich die verwendeten Daten nachträglich als unvollständig oder fehlerhaft herausstellen oder sich behördliche bzw. von Dritten verrechnete Kosten ändern, erhalten Sie eine aktualisierte Preisberechnung. Kostenverursachende Schritte werden bis zur Bestätigung der aktualisierten Preisberechnung im Dashboard ausgesetzt. Bestätigen Sie die aktualisierte Preisberechnung nicht binnen 7 Tagen ab Bereitstellung der aktualisierten Preisberechnung, wird der Auftrag beendet; bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet, abzüglich nachweislich bereits ausgelöster Dritt- und Stornokosten.
3.3 NoVA
Wir übernehmen im Rahmen des Importprozesses die Abwicklung und Abführung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Die Berechnung der NoVA erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten bzw. aus dem Inserat übernommenen Fahrzeugdaten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sollte das Finanzamt nach Prüfung einen höheren NoVA-Betrag festsetzen als zuvor kalkuliert oder abgeführt, sind Sie verpflichtet, die Differenz zu bezahlen, soweit die Abweichung nicht auf einem von uns zu vertretenden grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehler beruht.
3.4 Optionaler Fahrzeugcheck
Im Zuge des Bestellvorganges können Sie optional die Durchführung eines Fahrzeugchecks beauftragen. Der Fahrzeugcheck umfasst unter anderem einen Technik-Check, einen Karosserie-Check sowie einen schriftlichen Gutachten-/Zustandsbericht inkl. 10 Fotos.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Gutachter als unabhängiger Dritter tätig und erbringt seine Leistung eigenverantwortlich für Sie; wir übernehmen hierbei ausschließlich die organisatorische Abwicklung (z. B. Termin-/Ablaufkoordination und Weiterleitung des Berichts).
Wir übernehmen keine Gewähr und haften nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Gutachtens/Zustandsberichts sowie für daraus abgeleitete Schlussfolgerungen oder Empfehlungen. Der Bericht stellt eine Momentaufnahme dar; verdeckte oder erst später auftretende Mängel können nicht ausgeschlossen werden. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gutachten sind direkt gegenüber dem Gutachter geltend zu machen.
Die Beauftragung des Fahrzeugchecks stellt keine Reservierung des Fahrzeugs dar. Das Fahrzeug kann bis zum Abschluss des Kaufvertrags jederzeit anderweitig verkauft werden; ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Reservierung besteht nicht. Ist die Durchführung des Fahrzeugchecks aufgrund fehlender Fahrzeugverfügbarkeit (insbesondere wegen zwischenzeitlichen Verkaufs) nicht (mehr) möglich, wird der Fahrzeugcheck storniert. Bereits entstandene Kosten (insbesondere Gebühren des Gutachters, Anfahrts- und Termin-/Stornokosten) sind von Ihnen zu tragen; im Übrigen werden bereits geleistete Zahlungen für den Fahrzeugcheck erstattet.
3.5 Nicht inkludierte Kosten
Wir übernehmen keine Kosten für die Beantragung einer Einzelgenehmigung oder gegebenenfalls erforderlicher Ausnahmegenehmigungen bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis. Ebenso übernehmen wir keine Kosten für eventuell notwendige technische Umbauten zur Erlangung einer Zulassung in Österreich sowie für sämtliche weiteren zusätzlichen Kosten, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen genannt sind.
3.6 Auftragserteilung, Vertragsschluss, Leistungsbeginn
Am Ende des Eingabeprozesses auf unserer Webseite erhalten Sie die Möglichkeit, alle Daten, Leistungen und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
a) Verbindliches Angebot des Kunden
Mit Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags gemäß diesen AGB ab.
b) Annahme durch uns / Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn (i) das Vollmachtsformular von Ihnen unterfertigt im Dashboard hochgeladen wurde und (ii) der in Rechnung gestellte Betrag vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Die Bereitstellung des Dashboards und/oder eine Eingangsbestätigung stellen noch keine Annahme dar. Nach Zustandekommen des Vertrags stellen wir Ihnen eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) zur Verfügung; bei Verbrauchern umfasst diese die Informationen gemäß § 4 FAGG.
c) Autohaus Zwer Connect Dashboard
Nach Abgabe Ihres Angebotes (Punkt 3.6. lit a) müssen Sie ihre Telefonnummer bestätigen. Sie erhalten per SMS einen Verifizierungscode. Nach positiver Verifizierung erhalten Sie Zugang zu unserem Autohaus Zwer Connect Dashboard, in dem Ihnen das Dokumentenmanagement, eine Aufgabenübersicht sowie ein Echtzeit-Tracking des aktuellen Bearbeitungsstandes zur Verfügung stehen. Im Dashboard stellen wir Ihnen das Vollmachtsformular sowie die Rechnung zur Verfügung.
d) Leistungsbeginn erst nach Vollmacht und Zahlung
Wir beginnen mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erst nach Zustandekommen des Vertrages gemäß Punkt 3.6 lit b). Vorher sind wir zu keiner Leistungserbringung verpflichtet.
e) Nichtzahlung binnen 7 Tagen – Erlöschen des Angebots
Liegen die Voraussetzungen gemäß Punkt 3.6 lit. b) nicht binnen 7 Tagen ab Bereitstellung der Rechnung im Dashboard vor, erlischt Ihr Angebot automatisch; ein Vertrag kommt nicht zustande und der Auftrag kann gelöscht werden. Bereits empfangene Zahlungen werden – soweit keine ausdrücklich beauftragten, bereits ausgelösten Drittleistungen vorliegen – rückerstattet.
f) Ausdrückliches Verlangen zum vorzeitigen Beginn (Verbraucher)
Im Bestellprozess ist eine Checkbox vorgesehen. Mit deren Aktivierung verlangen Sie als Verbraucher ausdrücklich, dass wir mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnen, und bestätigen Ihre Kenntnis, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht verlieren, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist.
3.7 Ablauf nach Leistungsbeginn
a) Einholung und Bereitstellung des Kaufvertrags
Nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Punkt 3.6 lit. d) kümmern wir uns um die Einholung des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag wird anschließend im Dashboard bereitgestellt und ist von Ihnen zu unterzeichnen.
b) Kaufvertragspartner / Zahlungsfluss
Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Autohändler, Importeur oder sonstigen (privaten) Anbieter zustande. Wir sind nicht Vertragspartner dieses Kaufvertrags. Der Kaufpreis für das Fahrzeug ist direkt an den Verkäufer zu bezahlen.
c) Import- und Zulassungsabwicklung
Sobald uns die entsprechende Bestätigung des Verkäufers (insbesondere über den wirksamen Abschluss des Kaufvertrags) vorliegt, übernehmen wir die Import- und Zulassungsabwicklung, insbesondere die Umschreibung des österreichischen Typenscheins durch den Generalimporteur, die Entrichtung der NoVA sowie den Versand der erforderlichen Dokumente.
d) Transport und Übergabe / Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs
Nach Ihrer Bestätigung der erfolgten Zulassung bzw. nach Ihrer vorherigen Freigabe (sofern eine private Abstellfläche für das Fahrzeug zur Verfügung steht) beauftragen wir den Transport; anschließend erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs. Sollte das Fahrzeug nach Beauftragung nicht verfügbar sein, etwa weil es an einen Dritten verkauft wurde, gilt der Vertrag mit uns als aufgelöst. Der noch nicht verbrauchte Rechnungsbetrag wird unverzüglich rückerstattet, wobei als verbraucht nur nachweislich bereits erbrachte Leistungen und ausgelöste Dritt-/Stornokosten gelten; eine Importabwicklung verrechnen wir in diesem Fall nicht.
4. Leistungen und Pflichten
Autohaus Zwer verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Die Durchführung erfolgt auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Wir sind nicht verpflichtet, die von Ihnen übermittelten Angaben auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Termine oder Fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als unverbindlich. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Transport- oder Zulassungsdienstleister) beizuziehen.
5. Pflichten des Kunden
Sie sind verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen. Für Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspätet übermittelter Angaben entstehen, sowie im Falle einer verspäteten Fahrzeugübernahme, haften Sie. Zudem verpflichten Sie sich, erforderliche Vollmachten zu erteilen, insbesondere solche, die zur Beauftragung einer Spedition oder sonstiger Dienstleister notwendig sind, damit der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot
6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der im Dashboard ausgewiesene Betrag ist binnen 7 Tagen zu leisten; andernfalls kommt kein Vertrag zustande (Punkt 3.6 lit. b und e).
6.2. Gegenüber Unternehmern sind wir bei Zahlungsverzug mit fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gemäß § 456 UGB berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern verrechnen wir den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4 %.
6.3. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7. Transport und Übergabe des Fahrzeugs
7.1. Im Autohaus Zwer Connect Dashboard werden Sie über den geplanten Liefertermin entsprechend der von Ihnen gewählten Transportoption (Standard, Express, Premium) informiert. Wir behalten uns vor, Ihre zur Lieferung erforderlichen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) an die von uns beauftragte Spedition zu übermitteln, damit der Fahrer Sie zur Abstimmung kontaktieren kann.
Bei der Standard-Transportoption erfolgt die Lieferung mittels offenen Sammeltransports. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein ca. 19 m langer LKW an der Zieladresse wenden, parken und abladen können muss. Die Spedition prüft die Ablademöglichkeit an der Zieladresse nicht im Voraus. Sie sind verpflichtet, eine geeignete Abladestelle sicherzustellen; ist dies an der Zieladresse nicht möglich, haben Sie rechtzeitig eine geeignete alternative Abladestelle (z. B. größere Stellfläche) samt erforderlicher Genehmigung zu organisieren.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übergabe des Fahrzeugs durch Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
7.3. Erfolgt die Lieferung oder Abholung des Fahrzeugs durch einen vom Kunden beauftragten Dritten, hat dieser bei Übergabe (a) eine vom Kunden unterzeichnete Vollmacht, (b) das Original oder eine beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Kunden sowie (c) seinen eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen.
7.4. Bei der Übergabe werden je nach beauftragter Spedition Transport- und Übergabedokumente verwendet (insbesondere ein CMR-Frachtbrief bzw. ein Übergabe-/Ablieferungsprotokoll). Der konkrete Ablauf (z. B. ob und wie fotografiert wird, wie Vermerke vorzunehmen sind, ob und in welcher Form eine Unterschrift erforderlich ist und welche Folgen eine Verweigerung hat) richtet sich nach den Vorgaben der jeweils beauftragten Spedition sowie den anwendbaren Transportbedingungen. Unabhängig davon gilt: Der Kunde (bzw. sein Bevollmächtigter) hat das Fahrzeug bei Übergabe umgehend auf äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und feststellbare Mängel nach Möglichkeit vor Ort im jeweiligen Übergabe-/Transportdokument vermerken zu lassen und zu dokumentieren (insbesondere Fotos). Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt; ein fehlender Vermerk kann lediglich die Beweisführung erschweren.
7.5. Nimmt der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht an oder verweigert die Annahme (insbesondere die Schlüsselübernahme), befindet er sich im Annahmeverzug. Wir sind berechtigt, den Ersatz der aus dem Annahmeverzug resultierenden Aufwendungen zu verlangen (z. B. zusätzliche Transport-, Stand-, Lager-, Rückführungs- oder Umstellkosten), soweit diese durch die Spedition oder Dritte verrechnet werden oder uns sonst entstehen. Vom Kunden zu vertretende Umstände, die zu einer Änderung, Verzögerung, Zweitzustellung, Rückführung, Umstellung oder Zwischenlagerung führen, berechtigen uns zur Weiterverrechnung sämtlicher dadurch entstehender Kosten der Spedition und Dritter. Eine Überstellung an einen alternativen Standort ist – je nach Verfügbarkeit und Vorgaben der Spedition – möglich; dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.6. Ob und in welchem Umfang die Spedition/Fahrer den Fahrzeugzustand vor Verladung dokumentieren (z. B. Rundgang, Fotos, Vermerke), ist speditionsabhängig.
7.7. Der Kunde hat offensichtliche Innenraumschäden oder Verschmutzungen, die bei Übergabe erkennbar sind, nach Möglichkeit sofort im jeweiligen Übergabe-/Transportdokument vermerken zu lassen und zu dokumentieren (Fotos). Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt; ein fehlender Vermerk kann lediglich die Beweisführung erschweren.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Verbrauchern nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
9. Gewährleistung
Autohaus Zwer erbringt Dienstleistungen (Dienstvertrag). Wir schulden die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch – soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Erfolg geschuldet – keinen bestimmten Erfolg. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für unsere Dienstleistungen – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt ein Gewährleistungsausschluss nur insoweit, als dem zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Für Leistungen und Angaben Dritter (z. B. Verkäufer, Speditionen, Sachverständige, Behörden) übernehmen wir keine Gewährleistung; allfällige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.
10. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG). Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist auf www.autohaus-zwer.at/datenschutz abrufbar.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von uns erstellten Dokumente, Berechnungen und Formulare bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das österreichische Recht, finden keine Anwendung. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG. Für Unternehmer wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.
13. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Autohaus Zwer GmbH, Zelinkagasse 14/7a, 1010 Wien, E-Mail: office@autohaus-zwer.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen besteht nicht, wenn wir unsere Informationspflichten nach dem FAGG nicht erfüllt haben (§ 16 Abs 2 FAGG).
Ausschluss des Rücktrittsrechts/Widerrufsrechts
Der Verbraucher hat gemäß § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
An: Autohaus Zwer GmbH
Anschrift: Zelinkagasse 14/7a, 1010 Wien
E-Mail: office@autohaus-zwer.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen:
Bestellt am/erhalten am: _______________________
Name des Verbrauchers: _______________________
Anschrift des Verbrauchers: _______________________
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________
Stand: 12.12.2025
Autohaus Zwer GmbH