Dokumente & Unterlagen

Dokumente für den Fahrzeugimport

Welche Unterlagen brauchen Sie? Die vollständige Dokumentenliste für den Import nach Österreich.

Für den Fahrzeugimport nach Österreich werden mehrere Dokumente benötigt: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief im Original, COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung), Versicherungsnachweis und der österreichische Typenschein. Fehlende oder unvollständige Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen im Importprozess. Dieser Überblick erklärt jedes Dokument, wer es ausstellt und wann es benötigt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Import werden Kaufvertrag, Fahrzeugbrief (Original), COC-Papier und Versicherungsnachweis und HU/AU Untersuchung ("Pickerl") benötigt.
  • Der österreichische Typenschein muss vor der Zulassung beantragt werden (180–320 €).
  • Fehlende Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  • Das COC-Papier kann beim Hersteller nachbestellt werden (2–4 Wochen, 100–300 €).
  • Bei Beauftragung eines Dienstleisters ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.

Welche Dokumente brauche ich?

Beim Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Land nach Österreich sind mehrere Dokumente erforderlich. Einige erhalten Sie vom Händler, andere müssen in Österreich beantragt werden. Die folgende Übersicht zeigt alle wesentlichen Unterlagen auf einen Blick.

Dokumenten-Checkliste für den Fahrzeugimport

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original
  • COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • HU/AU-Untersuchung (Pickerl) (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Kaufvertrag mit allen relevanten Angaben
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung (österreichisch)
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Vollmacht (bei Beauftragung eines Import-Dienstleisters)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldezettel (aktuell)

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Der Fahrzeugbrief – in Deutschland offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II genannt – ist das zentrale Eigentumsdokument für das Fahrzeug. Er wird vom Händler oder Vorbesitzer im Original übergeben und ist Voraussetzung für die Zulassung in Österreich.

Der Fahrzeugbrief enthält alle wesentlichen technischen Daten des Fahrzeugs, die Fahrgestellnummer (VIN), Angaben zum Halter sowie die Erstzulassung. Er dient als Nachweis, dass das Fahrzeug nicht gestohlen oder belastet ist.

Wichtig: Bestehen Sie darauf, den Fahrzeugbrief im Original zu erhalten – idealerweise vor oder spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs. Eine Kopie wird von den Behörden nicht akzeptiert. Fehlt der Fahrzeugbrief, kann das Fahrzeug in Österreich nicht zugelassen werden.

COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)

Das Certificate of Conformity (COC) bestätigt, dass ein Fahrzeug einer in der EU erteilten Typgenehmigung entspricht. Es enthält alle technischen Spezifikationen, den CO2-Ausstoß nach WLTP und ist für die Zulassung in Österreich in der Regel unverzichtbar.

Nicht alle Händler haben das COC-Papier vorliegen. Bei Neuwagen wird es in der Regel mitgeliefert, bei Gebrauchtwagen kann es fehlen. In diesem Fall kann das COC beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden. Die Kosten liegen je nach Hersteller zwischen 100 und 300 Euro, die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Das COC-Papier wird auch für die korrekte Berechnung der NoVA benötigt, da es den offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs ausweist. Ohne COC muss der CO2-Wert anderweitig nachgewiesen werden, was den Prozess verkomplizieren kann.

HU/AU-Untersuchung (§57a-Begutachtung / Pickerl)

Die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) – in Österreich als §57a-Begutachtung oder umgangssprachlich als "Pickerl" bekannt – bescheinigt die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs. Bei einem Import aus Deutschland entspricht sie dem deutschen TÜV-Gutachten.

Für die Zulassung in Österreich ist eine gültige §57a-Begutachtung erforderlich. Die HU/AU-Bescheinigung darf dabei nicht älter als ein Jahr sein. Auch bei neueren Fahrzeugen, die in Deutschland noch keine TÜV-Prüfung benötigen, muss vor der österreichischen Zulassung eine Begutachtung durchgeführt werden.

Liegt keine gültige HU/AU vor, kann diese in Deutschland vor der Überstellung oder in Österreich bei einer autorisierten Prüfstelle nachgeholt werden. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 30 und 120 Euro, je nach Prüfstelle und Fahrzeugtyp.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag dokumentiert den Eigentumswechsel und ist für die Zulassung und NoVA-Berechnung erforderlich. Er sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Daten von Käufer und Verkäufer (Name, Adresse)
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, Fahrgestellnummer (VIN), Farbe
  • Kaufpreis (idealerweise Netto und Brutto getrennt ausgewiesen)
  • Datum und Unterschriften beider Parteien
  • Kilometerstand zum Übergabezeitpunkt

Bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler in Deutschland erhalten Sie in der Regel eine Rechnung, die den Kaufvertrag ersetzt. Bei einem Privatkauf empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag. Der im Vertrag ausgewiesene Nettopreis dient als Grundlage für die NoVA-Berechnung.

Typenschein und Einzelgenehmigung

Der Typenschein ist ein österreichisches Dokument, das die technische Genehmigung des Fahrzeugtyps für den österreichischen Markt bestätigt. Für gängige Fahrzeugmodelle ist in der Regel ein Typenschein beim Eurotax oder bei der Typisierungsstelle verfügbar. Die Kosten betragen in der Regel zwischen 180 und 320 Euro.

Ist für das Fahrzeugmodell kein Typenschein vorhanden – etwa bei seltenen Modellen, Fahrzeugen mit speziellen Umbauten oder Modellen, die nicht für den österreichischen Markt vorgesehen waren – muss eine Einzelgenehmigung bei einer autorisierten Prüfstelle beantragt werden.

Die Einzelgenehmigung umfasst eine technische Überprüfung des Fahrzeugs und kostet in der Regel deutlich mehr als ein Typenschein (oft 300 bis 500 Euro). Zudem dauert der Prozess länger. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf zu prüfen, ob ein Typenschein für das gewünschte Modell verfügbar ist.

Versicherungsnachweis

Für die Zulassung in Österreich ist ein Haftpflichtversicherungsnachweis zwingend erforderlich. Die Versicherung muss bei einem in Österreich zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden und vor der Zulassung vorliegen.

In der Regel erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine sogenannte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte), die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz vorab online abzuschließen, sodass die Deckungskarte am Tag der Zulassung bereits bereitsteht.

Vollmacht

Wenn Sie den Fahrzeugimport nicht selbst durchführen, sondern einen Dienstleister beauftragen, ist eine Vollmacht erforderlich. Sie berechtigt den Dienstleister, in Ihrem Namen alle notwendigen Behördenwege zu erledigen: von der NoVA-Anmeldung über die Beantragung des Typenscheins bis hin zur Zulassung des Fahrzeugs.

Bei Autohaus Zwer stellen wir Ihnen ein vorbereitetes Vollmachtsformular zur Verfügung, das Sie unterschreiben und an uns retournieren. Damit können wir den gesamten Import- und Zulassungsprozess für Sie abwickeln, ohne dass Sie persönlich bei den Behörden erscheinen müssen.

Wann werden welche Dokumente benötigt?

Die benötigten Dokumente werden nicht alle gleichzeitig gebraucht. Der folgende Überblick zeigt, in welcher Phase des Imports welche Unterlagen relevant sind.

Beim Fahrzeugkauf

  • • Kaufvertrag bzw. Rechnung vom Händler
  • • Fahrzeugbrief (Original) vom Händler entgegennehmen
  • • COC-Papier vom Händler oder Hersteller
  • • HU/AU-Untersuchung (Pickerl)

Vor der Zulassung

  • • NoVA-Berechnung und -Zahlung (auf Basis von COC und Kaufvertrag)
  • • Typenschein beantragen oder Einzelgenehmigung durchführen
  • • Versicherung abschließen und Deckungskarte einholen
  • • Vollmacht unterschreiben (bei Beauftragung eines Dienstleisters)

Bei der Zulassung

  • • Fahrzeugbrief (Original)
  • • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • • Personalausweis oder Reisepass
  • • Meldezettel
  • • NoVA-Zahlungsbestätigung

Kurzantworten

Welche Dokumente brauche ich für den Import?

Sie benötigen: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original, COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung), Versicherungsnachweis und den österreichischen Typenschein oder eine Einzelgenehmigung.

Was ist das COC-Papier?

Das Certificate of Conformity (COC) bestätigt die EU-Typgenehmigung des Fahrzeugs. Es enthält alle technischen Daten und den CO2-Wert. Es ist für die Zulassung in Österreich und die NoVA-Berechnung in der Regel erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich das COC-Papier unbedingt für den Import?

Das COC-Papier (Certificate of Conformity) ist in der Regel notwendig, um das Fahrzeug in Österreich zulassen zu können. Es bestätigt die EU-weite Typgenehmigung. Ist kein COC vorhanden, muss unter Umständen eine kostenpflichtige Einzelgenehmigung beantragt werden, was den Import verteuert und verzögert. Das COC kann beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden, was jedoch mehrere Wochen dauern kann.

Kann ich den Fahrzeugbrief in Kopie verwenden?

Nein. Für die Zulassung in Österreich wird grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original benötigt. Eine Kopie reicht nicht aus. Der Fahrzeugbrief dient als Eigentumsnachweis und muss vom Vorbesitzer bzw. Händler im Original übergeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Typenschein und Einzelgenehmigung?

Ein Typenschein ist ein standardisiertes Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeugtyp in Österreich bereits genehmigt ist. Er kann für gängige Fahrzeugmodelle in der Regel bei der zuständigen Typisierungsstelle beantragt werden. Eine Einzelgenehmigung ist notwendig, wenn für das Fahrzeugmodell kein österreichischer Typenschein vorliegt – etwa bei seltenen Modellen oder Fahrzeugen, die nicht serienmäßig in der EU verkauft wurden. Die Einzelgenehmigung ist aufwendiger und teurer.

Welche Dokumente muss der Händler in Deutschland aushändigen?

Der Händler sollte Ihnen den Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original, die Zulassungsbescheinigung Teil I (falls noch zugelassen), das COC-Papier sowie gegebenenfalls den letzten HU/AU-Bericht aushändigen. Bestehen Sie vor der Bezahlung darauf, dass alle Dokumente vollständig und im Original vorliegen.

Brauche ich eine Vollmacht für den Import?

Wenn Sie den Import nicht selbst durchführen, sondern einen Dienstleister wie Autohaus Zwer beauftragen, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht. Diese berechtigt uns, in Ihrem Namen die notwendigen behördlichen Schritte durchzuführen – von der NoVA-Anmeldung bis zur Zulassung. Das Vollmachtsformular stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Wie lange dauert es, alle Dokumente zusammenzubekommen?

In der Regel dauert es zwischen 1 und 3 Wochen, bis alle Dokumente vollständig vorliegen. Der Zeitrahmen hängt davon ab, ob das COC-Papier bereits vorhanden ist oder nachbestellt werden muss, ob ein Typenschein verfügbar ist und wie schnell der Händler die Unterlagen bereitstellt. Autohaus Zwer koordiniert diesen Prozess für Sie und informiert Sie über den aktuellen Stand.

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