Ratgeber

Fahrzeugimport nach Österreich

Der umfassende Ratgeber zu Kosten, Ablauf, Dokumenten und typischen Fallstricken beim EU-Fahrzeugimport.

Ein Fahrzeugimport nach Österreich bedeutet, ein Fahrzeug in einem anderen EU-Land zu kaufen und in Österreich steuerlich und zulassungsrechtlich in Betrieb zu nehmen. Die wichtigsten Schritte umfassen die Berechnung und Abführung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die Organisation des Transports, die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und die Zulassung. Dieser Ratgeber erklärt den gesamten Prozess und zeigt, welche Kosten, Fristen und Fallstricke zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU-Fahrzeugimport nach Österreich ist legal und bei richtiger Planung unkompliziert.
  • Hauptkosten: NoVA (CO₂-basiert), Transport (400–1100 € für Standardtransport) und Typenschein (180–320 €).
  • Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit. Auch bestimmte Hybridfahrzeuge können – abhängig von CO₂-Ausstoß und elektrischer Reichweite – teilweise oder vollständig von der NoVA befreit sein.
  • Dokumente wie COC-Papier und Fahrzeugbrief müssen vor dem Kauf gesichert werden.
  • Autohaus Zwer übernimmt Bürokratie, NoVA-Abwicklung und Transport.

Warum ein Fahrzeug aus der EU importieren?

Der Fahrzeugmarkt in Österreich ist im europäischen Vergleich relativ klein. Das bedeutet weniger Auswahl und oft höhere Preise als in Nachbarländern. Wer über die Grenze blickt, findet in der Regel ein deutlich größeres Angebot - und kann dabei erheblich sparen.

Erfahrungsgemäß liegen die Preisunterschiede bei vergleichbaren Fahrzeugen zwischen 10 und 20 Prozent, in manchen Fällen sogar darüber. Besonders bei jungen Gebrauchtwagen, Jahreswagen und Leasingrückläufern ist das Sparpotenzial hoch. In Deutschland etwa werden jedes Jahr Millionen von Fahrzeugen aus Leasing- und Flottenverträgen zurückgegeben, die zu attraktiven Konditionen auf den Markt kommen.

Ein weiterer Vorteil ist die Modellvielfalt. Bestimmte Ausstattungsvarianten, Motorisierungen oder Sondermodelle sind in Österreich schlicht nicht oder nur selten verfügbar. Wer ein ganz bestimmtes Fahrzeug sucht - etwa mit einer speziellen Farb- und Ausstattungskombination -, wird auf den großen europäischen Plattformen mit hoher Wahrscheinlichkeit fündig.

Auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden kann sich der Import lohnen. In einigen EU-Ländern werden diese Fahrzeuge mit höheren Förderungen unterstützt, was zu niedrigeren Gebrauchtwagenpreisen führt. Da Elektrofahrzeuge in Österreich von der NoVA befreit sind, entfällt beim Import ein wesentlicher Kostenfaktor.

Gut zu wissen

Innerhalb der EU gibt es keine Zölle auf Fahrzeuge. Sie zahlen beim Import nach Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und gegebenenfalls die Umsatzsteuer - aber keinen Zoll.

Aus welchen Ländern importieren Österreicher?

Mit großem Abstand steht Deutschland an erster Stelle. Das hat mehrere Gründe: die geografische Nähe, keine Sprachbarriere, ein riesiger Fahrzeugmarkt mit über 40 Millionen zugelassenen PKW und eine gut funktionierende Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Handel. Plattformen wie mobile.de und AutoScout24 bieten hunderttausende Fahrzeuge, die oft deutlich günstiger sind als vergleichbare Angebote in Österreich.

Auf Platz zwei und drei folgen die Niederlande und Belgien. Beide Länder haben ebenfalls große Gebrauchtwagenbestände, insbesondere im Bereich von Leasingrückläufern und Flottenfahrzeugen. Die Preise sind oft vergleichbar mit Deutschland, die Transportwege allerdings etwas länger. Einen detaillierten Leitfaden zum Import aus Deutschland finden Sie in unserem Artikel Auto aus Deutschland importieren.

Italien und Frankreich spielen ebenfalls eine Rolle, vor allem bei bestimmten Marken. Italienische Fahrzeuge (Fiat, Alfa Romeo, Maserati) oder französische Modelle (Peugeot, Citroën, Renault) sind in ihren Heimatmärkten naturgemäß stärker vertreten und günstiger.

Unabhängig vom Herkunftsland gilt: Der Ablauf des Imports ist innerhalb der EU grundsätzlich identisch. Die NoVA-Berechnung, die Dokumentenpflichten und die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach österreichischem Recht und sind nicht vom Herkunftsland abhängig.

Welche Kosten entstehen beim Fahrzeugimport?

Die Gesamtkosten eines Fahrzeugimports setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wer diese vorab kennt, kann realistisch kalkulieren und böse Überraschungen vermeiden.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA ist in der Regel der größte Einzelposten. Sie wird auf Basis der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet und kann je nach Modell von wenigen hundert Euro bis hin zu fünfstelligen Beträgen reichen. Für Elektrofahrzeuge fällt keine NoVA an. Die genaue Berechnung erklären wir im nächsten Abschnitt.

Transport

Die Transportkosten hängen von der Entfernung zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Lieferadresse in Österreich ab. Für eine Überstellung aus Deutschland liegen die Kosten in der Regel zwischen 400 und 1100 Euro bei einem professionellen (Standard-)Fahrzeugtransport per Autotransporter. Die Versicherung ist dabei schon eingerechnet.

Dokumente und Typenschein

Für die Zulassung in Österreich wird ein österreichischer Typenschein benötigt. Die Kosten für die Ausstellung hängen vom zuständigen Generalimporteur ab, der je nach Marke unterschiedlich ist, liegen aber grundsätzlich bei etwa 180 bis 320 Euro. In Ausnahmefällen können Gebühren für Übersetzungen oder beglaubigte Kopien hinzu kommen, falls Dokumente nicht in deutscher Sprache vorliegen.

Importservice durch uns

Für die Abwicklung der genannten Schritte bieten wir unsere Service-Pauschale an. Diese deckt die gesamte Abwicklung ab: von der Kaufvertragsbegleitung über die NoVA-Anmeldung bis zur Übergabe des Fahrzeugs. Je nach gewähltem Paket können dabei weitere Zusatzleistungen umfasst sein.

Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kostenpositionen mit Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite Importkosten im Detail.

Tipp: Kosten vorab berechnen

Mit unserem kostenlosen NoVA-Rechner können Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten Ihres Imports in wenigen Minuten ermitteln. Einfach den Link zum Wunschfahrzeug einfügen - wir berechnen NoVA, Transport und alle weiteren Kosten.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) kurz erklärt

Die Normverbrauchsabgabe ist eine österreichische Steuer, die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich fällig wird - also auch beim Import. Seit der Reform 2021 basiert die NoVA ausschließlich auf den CO2-Emissionen des Fahrzeugs nach dem WLTP-Messverfahren.

Die Berechnungsformel lautet vereinfacht: Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher die NoVA. Der Steuersatz steigt progressiv an. Ab einem bestimmten Grenzwert (derzeit über 250 g/km CO2) kommt zusätzlich ein Malus-Betrag hinzu, der die Abgabe spürbar erhöht. Fahrzeuge mit besonders hohem Verbrauch - etwa leistungsstarke SUVs oder Sportwagen - können dadurch eine erhebliche NoVA-Belastung aufweisen. ABER: Für Fahrzeuge, die in der EU bereits zugelassen waren, gilt für die Berechnungsgrundlage jene Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gegolten hat.

Achtelregelung bei Gebrauchtwagen

Bei gebrauchten Fahrzeugen greift die sogenannte Achtelregelung, die den NoVA-Betrag reduziert. Pro angefangenem Jahr seit der Erstzulassung wird ein Achtel (12,5 %) vom Grundbetrag abgezogen. Die maximale Reduktion beträgt sieben Achtel, also 87,5 %. Selbst bei einem Fahrzeug, das sieben oder mehr Jahre alt ist, bleibt somit mindestens ein Achtel der NoVA bestehen.

Ein konkretes Beispiel: Ein drei Jahre altes Fahrzeug mit einem NoVA-Grundbetrag von 4.000 Euro würde nach der Achtelregelung um drei Achtel reduziert. Es wären also 4.000 Euro abzüglich 1.500 Euro = 2.500 Euro NoVA fällig.

Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridmodelle mit sehr niedrigen CO2-Emissionen sind von der NoVA befreit. Alles Weitere zur NoVA, inklusive aktueller Steuersätze und Berechnungsbeispiele, finden Sie auf unserer Seite NoVA beim Autoimport.

Wichtig

Die CO2-Werte im Fahrzeugschein oder in der Online-Anzeige entsprechen nicht immer dem für die NoVA relevanten WLTP-Wert. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit NEFZ-Messung muss umgerechnet werden. Unser NoVA-Rechner berücksichtigt dies automatisch, sofern die Werte in der Fahrzeuganzeige richtig hinterlegt sind.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für einen reibungslosen Import müssen verschiedene Dokumente vorliegen. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Die wichtigsten Dokumente im Überblick:

Dokumenten-Checkliste

  • Kaufvertrag (vom Händler)
  • COC-Dokument (Certificate of Conformity / EU-Übereinstimmungserklärung)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. in DE: Fahrzeugbrief)
  • Gültige HU/AU-Bescheinigung (TÜV) oder §57a-Gutachten
  • Nachweis über entrichtete NoVA
  • Personalausweis bzw. Meldezettel (für nicht-österreichische Staatsbürger)
  • Vollmacht (erhalten Sie von uns im Zuge der Bestellung)

Das COC-Dokument ist besonders wichtig, da es die EU-Typgenehmigung nachweist und für die Ausstellung des österreichischen Typenscheins benötigt wird. Falls das COC nicht mehr vorhanden ist, kann es beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden - das dauert jedoch oft mehrere Wochen und kostet nochmals zwischen 180 und 300 Euro.

Eine vollständige Erklärung aller benötigten Unterlagen mit Hinweisen, wo Sie diese erhalten, finden Sie auf unserer Seite Dokumente für den Fahrzeugimport.

So läuft der Fahrzeugimport ab

Der Import eines Fahrzeugs aus der EU nach Österreich folgt einem klaren Ablauf. Ob Sie den Prozess selbst durchführen oder Autohaus Zwer damit beauftragen - die grundlegenden Schritte sind dieselben.

1

Fahrzeug auswählen und Kosten kalkulieren

Suchen Sie Ihr Wunschfahrzeug auf einer EU-Plattform und berechnen Sie die Gesamtkosten inklusive NoVA, Transport und Nebenkosten. Unser Kostenrechner hilft Ihnen dabei, alle Positionen transparent aufzuschlüsseln.

2

Kaufvertrag abschließen

Schließen Sie den Kaufvertrag mit dem Verkäufer ab. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Fahrzeugdaten korrekt erfasst sind und das COC-Dokument übergeben wird.

3

Österreichischen Typenschein ausstellen lassen

Lassen Sie den österreichischen Typenschein beim zuständigen Generalimporteur ausstellen. Dafür wird das COC-Dokument benötigt. Parallel kann die §57a-Begutachtung (Pickerl) durchgeführt werden, sofern noch nicht vorhanden.

4

NoVA beim Finanzamt abführen

Melden Sie die NoVA beim zuständigen Finanzamt an und führen Sie die Normverbrauchsabgabe ab. Die Frist beträgt einen Monat ab dem erstmaligen Verbringen des Fahrzeugs nach Österreich.

5

Zulassung und Übergabe

Mit Typenschein, Versicherungsbestätigung und NoVA-Nachweis kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Nach der Zulassung erhalten Sie die österreichischen Kennzeichen und können Ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen.

Den detaillierten Ablauf unserer 10-Schritte-Abwicklung finden Sie auf der Seite So funktioniert der Fahrzeugimport.

Häufige Fehler beim Fahrzeugimport

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, sehen Sie bereits, dass für die Importabwicklung einige Hürden zu nehmen sind. Wer den Ablauf nicht kennt, macht vermeidbare Fehler, die Zeit, Geld und Nerven kosten. Die häufigsten Fallstricke:

1. COC-Dokument nicht vorab klären

Ohne das COC (Certificate of Conformity) kann kein Typenschein ausgestellt werden. Viele Käufer klären erst nach dem Kauf, ob das COC vorhanden ist - und stehen dann vor wochenlangen Wartezeiten bei der Nachbestellung beim Hersteller. Klären Sie die Verfügbarkeit des COC immer vor dem Kauf.

2. NoVA unterschätzen

Die NoVA kann bei Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß mehrere tausend Euro betragen. Wer die NoVA nicht vorab berechnet, riskiert, dass der vermeintliche Preisvorteil des Imports aufgefressen wird. Besonders bei SUVs und Sportwagen ist Vorsicht geboten.

3. Fahrzeughistorie nicht prüfen

Bei Gebrauchtwagen aus dem Ausland ist die Fahrzeughistorie schwerer nachzuvollziehen als im Inland. Unfallschäden, manipulierte Tachos oder ausständige Rückrufe können unerkannt bleiben. Nutzen Sie Prüfdienste wie DEKRA und bestehen Sie auf einer vollständigen Servicehistorie.

4. Fahrzeuginspektion überspringen

Wer ein Fahrzeug unbesehen kauft, geht ein Risiko ein. Eine professionelle Fahrzeuguntersuchung vor Ort durch einen unabhängigen Gutachter (z. B. DEKRA) kostet zwischen 200 und 300 Euro und kann teure Überraschungen verhindern. Besonders bei Fahrzeugen ab einem Preis von 15.000 Euro rechnet sich diese Investition in der Regel.

5. Fristen bei der NoVA-Anmeldung versäumen

Die NoVA muss innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Verbringen des Fahrzeugs nach Österreich angemeldet werden. Wird diese Frist versäumt, können Säumniszuschläge und Strafen fällig werden. Wer den Import über einen Dienstleister abwickelt, muss sich darum nicht selbst kümmern.

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie unsere Fahrzeugimport-Checkliste zum Abhaken. So stellen Sie sicher, dass kein Schritt vergessen wird.

Wann lohnt sich ein Importdienstleister wie Autohaus Zwer?

Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger ein Fahrzeug selbst importieren. Die Frage ist, ob der Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zur Ersparnis steht. Ein Eigenimport erfordert Kenntnisse in mehreren Bereichen: Vertragsrecht, Steuerrecht (NoVA), Transportlogistik, Zulassungswesen und Dokumentenmanagement.

Ein Importdienstleister lohnt sich besonders dann, wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug importieren, keine Erfahrung mit der NoVA-Berechnung haben, die bürokratische Abwicklung scheuen oder schlicht die Zeit für den Prozess nicht aufbringen können. Auch bei hochpreisigen Fahrzeugen, bei denen Fehler schnell teuer werden, ist professionelle Unterstützung empfehlenswert.

Autohaus Zwer übernimmt den gesamten Importprozess - von der Kostenberechnung über den Kaufvertrag, die NoVA-Anmeldung und den Transport bis zur Übergabe des (bei Bedarf zugelassenen) Fahrzeugs. Sie erhalten volle Transparenz über alle Kosten, eine persönliche Betreuung und die Sicherheit, dass alle steuerlichen und behördlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.

Was Autohaus Zwer für Sie übernimmt

  • Exakte Kostenberechnung mit NoVA, Transport und allen Nebenkosten
  • Begleitung beim Kaufvertrag und Kommunikation mit dem Verkäufer
  • Organisation des versicherten Fahrzeugtransports
  • NoVA-Anmeldung und Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Beschaffung des Typenscheins und aller Zulassungsdokumente
  • Bei Bedarf: Koordination der §57a-Begutachtung
  • Bei Bedarf: Unterstützung bei der Zulassung und Versicherung
  • Transparentes Online-Portal mit Echtzeit-Status Ihres Auftrags

Kurzantworten

Was kostet ein Fahrzeugimport nach Österreich?

Die Kosten setzen sich aus dem Fahrzeugpreis, der NoVA (abhängig vom CO2-Ausstoß), den Transportkosten (400–1100 Euro), dem Typenschein (180–320 Euro) und einer Service-Pauschale zusammen. Die Gesamtkosten lassen sich vorab mit dem Kostenrechner ermitteln.

Wie lange dauert ein Fahrzeugimport?

Der gesamte Prozess vom Kaufvertrag bis zur Zulassung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. Die Dauer hängt von der Dokumentenverfügbarkeit, der Transportroute und der Bearbeitungszeit für den Typenschein ab.

Brauche ich beim EU-Import Zoll zu zahlen?

Nein. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keinen Zoll auf Fahrzeuge. Sie zahlen die österreichische NoVA und gegebenenfalls die Umsatzsteuer, aber keinen Zoll.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Fahrzeugimport aus der EU nach Österreich?

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Verfügbarkeit der Dokumente, der Transportroute, des Transportunternehmens und der Geschwindigkeit des Generalimporteurs. In der Regel dauert der gesamte Prozess zwischen zwei und sechs Wochen. Bei gut vorbereiteten Importen aus Deutschland kann es auch schneller gehen, da die Wege kürzer sind und die Bürokratie eingespielt ist.

Muss ich beim Import aus der EU Zoll zahlen?

Nein. Innerhalb der Europäischen Union gibt es keinen Zoll auf Fahrzeuge. Sie zahlen jedoch die österreichische Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie die Umsatzsteuer, sofern das Fahrzeug von einem Händler mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erworben wird. Bei Privatkäufen entfällt die Umsatzsteuer grundsätzlich.

Kann ich jedes Fahrzeug aus der EU nach Österreich importieren?

Grundsätzlich ja, sofern das Fahrzeug über eine gültige EU-Typgenehmigung verfügt. Diese wird durch das COC-Dokument (Certificate of Conformity) nachgewiesen. Bei Fahrzeugen ohne COC ist eine Einzelgenehmigung notwendig, die deutlich aufwendiger und teurer ist. Ältere Fahrzeuge oder Spezialumbauten können davon betroffen sein.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenimport und Import über einen Dienstleister?

Beim Eigenimport kümmern Sie sich selbst um den Kaufvertrag, die NoVA-Anmeldung, den Transport, die Dokumente und die Zulassung. Bei einem Importdienstleister wie Autohaus Zwer übernehmen wir diese Schritte für Sie. Das spart Zeit, vermeidet typische Fehler und gibt Ihnen Sicherheit bei der korrekten steuerlichen Abwicklung. Wir bieten unterschiedliche Dienstleistungen in verschiedenen Paketen an, um auf Ihre Bedürfnisse individuell einzugehen.

Wie berechnet sich die NoVA bei Gebrauchtwagen?

Es kommt auf viele Faktoren an. Bei Gebrauchtwagen greift die sogenannte Achtelregelung: Pro angefangenem Jahr nach der Erstzulassung wird ein Achtel (12,5 %) vom NoVA-Grundbetrag abgezogen, maximal jedoch sieben Achtel. Somit bleibt auch nach sieben Jahren noch ein Achtel der NoVA bestehen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der CO2-Emissionen nach WLTP. Es können aber auch weitere Aspekte einfließen, wie Verbrauch, Erstzulassung oder Fahrzeugpreis. Nutzen Sie am besten unseren kostenlosen NoVA-Rechner, um die voraussichtlichen Kosten Ihres Imports zu ermitteln.

Brauche ich eine Vollmacht, wenn ein Dienstleister den Import abwickelt?

Ja. Wenn ein Importdienstleister in Ihrem Namen handelt, benötigt er eine unterschriebene Vollmacht. Diese berechtigt ihn, die NoVA-Anmeldung durchzuführen, Dokumente bei Behörden einzureichen und den Transport zu organisieren. Ohne Vollmacht können bestimmte behördliche Schritte nicht stellvertretend erledigt werden.

Kann ich das importierte Fahrzeug sofort in Österreich fahren?

Nein. Bevor Sie das Fahrzeug im österreichischen Straßenverkehr nutzen dürfen, muss es zugelassen werden. Dafür benötigen Sie den Typenschein (oder eine Einzelgenehmigung), den Nachweis über die entrichtete NoVA, eine gültige Versicherung und die positive §57a-Begutachtung (Pickerl). Überstellungsfahrten sind mit Kurzzeitkennzeichen oder Probefahrtkennzeichen möglich.

Welche Vorteile hat der Import aus Deutschland gegenüber anderen EU-Ländern?

Deutschland ist der mit Abstand größte Gebrauchtwagenmarkt in Europa. Das bedeutet eine riesige Auswahl, starken Preiswettbewerb und kurze Transportwege nach Österreich. Zudem gibt es keine Sprachbarriere, die Fahrzeugdokumentation ist standardisiert, und die Abwicklung zwischen deutschen und österreichischen Behörden ist gut eingespielt.

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