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Aus für Steuerprivilegien ukrainischer Fahrzeuge - was sich jetzt in Österreich ändert

Autohaus Zwer Team15. Mai 20267 Min.
Aus für Steuerprivilegien ukrainischer Fahrzeuge - was sich jetzt in Österreich ändert

Aus für Steuerprivilegien ukrainischer Fahrzeuge – Was sich jetzt in Österreich ändert

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs galten für viele ukrainische Fahrzeughalter in Österreich besondere Ausnahmeregelungen. Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen konnten unter bestimmten Voraussetzungen über längere Zeit ohne österreichische Zulassung, NoVA-Abgabe oder motorbezogene Versicherungssteuer genutzt werden.

Doch damit ist nun Schluss.

Viele ukrainische Fahrzeughalter sind aktuell unsicher, welche Fristen, Kosten und Behördenwege künftig auf sie zukommen. Genau hier möchten wir transparent aufklären und beim gesamten Prozess der Fahrzeug-Einbürgerung in Österreich unterstützen.

Wie Staatssekretär Alexander Pröll gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung bekanntgegeben hat, sollen ukrainische Fahrzeuge künftig deutlich stärker den österreichischen Regelungen unterliegen. Die bisherige Ausnahme sei laut Regierung „eine Frage der Fairness“ gegenüber allen Fahrzeughaltern in Österreich.

„Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier auch ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regelungen unterliegen wie alle anderen.“

Welche Änderungen jetzt auf ukrainische Fahrzeughalter zukommen

Bisher waren viele ukrainische Fahrzeuge unter anderem befreit von:

  • der Normverbrauchsabgabe (NoVA)

  • der österreichischen Versicherungssteuer

  • der §57a-Begutachtung („Pickerl“)

  • der österreichischen Zulassungspflicht

Diese Sonderregelungen laufen nun schrittweise aus.

Spätestens bis zum 1. Juli 2027 müssen viele Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen offiziell in Österreich zugelassen werden. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 nach Österreich eingebracht werden, gelten teilweise bereits früher die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Zusätzlich arbeitet die Bundesregierung aktuell an möglichen Nachversteuerungen für bereits länger in Österreich genutzte Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen.

Was das konkret bedeutet

Für viele ukrainische Fahrzeugbesitzer ergeben sich dadurch nun mehrere neue Verpflichtungen gleichzeitig:

  • österreichische Zulassungspflicht

  • mögliche NoVA-Abgabe

  • mögliche Zollabklärung bzw. Zollabgaben

  • Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

  • österreichische Kfz-Versicherung

  • technische Überprüfungen und Behördenwege

Gerade die Zollthematik wird künftig für viele Fahrzeughalter besonders relevant. Im Zuge der Fahrzeug-Einbürgerung muss häufig zusätzlich mit dem österreichischen Zollamt abgeklärt werden, ob das Fahrzeug beispielsweise als Übersiedlungsgut anerkannt wird oder ob Zoll- bzw. Einfuhrabgaben anfallen.

Im Unterschied zu einem klassischen Fahrzeugimport aus einem EU-Land – beispielsweise aus Deutschland oder Italien – ist die Einbürgerung eines ukrainischen Fahrzeugs häufig deutlich aufwendiger.

Während bei EU-Fahrzeugen viele Daten bereits innerhalb des europäischen Systems harmonisiert sind, benötigen ukrainische Fahrzeuge oft zusätzliche Dokumentenkontrollen, technische Nachweise oder behördliche Abklärungen.

Dadurch kann der Prozess:

  • mehr Unterlagen erfordern,

  • zusätzliche Behördenwege notwendig machen,

  • längere Bearbeitungszeiten verursachen,

  • und in einzelnen Fällen zusätzliche technische Prüfungen notwendig machen.

Besonders komplex kann die Situation werden, wenn es sich ursprünglich um einen ehemaligen US-Import handelt, der später in die Ukraine importiert wurde. Solche Fahrzeuge entsprechen teilweise nicht vollständig den europäischen Zulassungsvorschriften.

Je nach Fahrzeug können dann zusätzliche Umbauten, technische Nachweise oder sogar eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle erforderlich werden.

Im Idealfall liegt bereits ein sogenanntes COC-Dokument (Certificate of Conformity) bzw. eine europäische Typgenehmigung vor. Dadurch kann die Zulassung oftmals deutlich einfacher und schneller abgewickelt werden.

Wie ukrainische Fahrzeuge bisher versichert waren

Viele Fahrzeuge waren bislang noch direkt in der Ukraine zugelassen und über eine ukrainische Haftpflichtversicherung mit sogenannter „Grüner Karte“ versichert. Diese internationale Versicherungskarte diente als Nachweis, dass das Fahrzeug auch in Österreich haftpflichtversichert ist.

Teilweise wurden auch sogenannte Grenzversicherungen abgeschlossen, falls keine gültige internationale Versicherung vorhanden war.

Mit den neuen Regelungen wird jedoch für viele Fahrzeughalter künftig eine reguläre österreichische Zulassung samt österreichischer Kfz-Versicherung notwendig werden.

Langfristig kann eine fehlende österreichische Zulassung unter Umständen auch Auswirkungen auf Versicherungsfragen oder Schadensabwicklungen haben.

Persönlicher Termin beim Zollamt notwendig

Im Zuge der Fahrzeug-Einbürgerung ist in vielen Fällen zusätzlich eine persönliche Abklärung mit dem österreichischen Zollamt notwendig.

Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug beispielsweise als Übersiedlungsgut anerkannt werden kann oder ob Zoll- bzw. Steuerabgaben anfallen.

Für diese Abklärung müssen ukrainische Fahrzeughalter in der Regel selbst persönlich einen Termin beim Zollamt vereinbaren und vor Ort erscheinen. Teilweise erfolgt dabei auch eine persönliche Niederschrift und Dokumentenprüfung.

Üblicherweise werden dabei unter anderem folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis bzw. Reisepass

  • Meldezettel

  • Nachweis des Wohnsitzwechsels

  • Arbeitsvertrag oder Mietvertrag

  • Kaufvertrag des Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung

  • vorhandene Fahrzeugdokumente

  • aktueller Fahrzeugwert bzw. Eurotax-Auszug

Je nach individuellem Fall können Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer oder zusätzliche Abklärungen notwendig werden.

Auch die Pickerl-Überprüfung muss persönlich durchgeführt werden

Zusätzlich muss das Fahrzeug künftig in vielen Fällen eine österreichische §57a-Begutachtung („Pickerl“) absolvieren.

Diesen Termin müssen Fahrzeughalter ebenfalls selbst bei einer Prüfstelle oder Werkstatt durchführen lassen, da das Fahrzeug physisch vorgeführt werden muss.

So läuft die Fahrzeug-Einbürgerung in Österreich typischerweise ab

Ihr Ablauf in 6 Schritten

  1. Erstberatung & Dokumentenprüfung

  2. Persönlicher Termin beim Zollamt

  3. Pickerl-Überprüfung (§57a)

  4. Organisation des Typenscheins bzw. Datenauszugs

  5. NoVA-Abwicklung & Behördenwege

  6. Österreichische Zulassung & Versicherung

Je nach Fahrzeugtyp, Unterlagen und individueller Situation kann der Ablauf im Detail unterschiedlich ausfallen.

Warum frühzeitiges Handeln jetzt besonders wichtig ist

Durch die neuen gesetzlichen Änderungen wird erwartet, dass viele ukrainische Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge nun offiziell in Österreich anmelden müssen.

Dadurch könnten:

  • längere Wartezeiten entstehen,

  • Behörden stärker ausgelastet sein,

  • kurzfristige Ummeldungen schwieriger werden,

  • und mögliche Nachzahlungen früher oder später relevant werden.

Gerade weil ukrainische Fahrzeuge häufig komplexer zu bearbeiten sind als klassische EU-Importe, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Abklärung und Planung.

Zusätzlich kann es – abhängig vom Fahrzeughersteller – auch bei Generalimporteuren oder technischen Stellen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Gerade bei seltenen Fahrzeugmodellen, fehlenden Unterlagen oder technischen Rückfragen kann die Beschaffung von Typenschein-Dokumenten oder technischen Daten zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Wer die neuen gesetzlichen Fristen ignoriert, riskiert unter Umständen Verwaltungsstrafen, Probleme mit der Versicherung oder Schwierigkeiten bei Kontrollen durch Behörden.

Gerade bei komplexeren Fällen lohnt sich eine frühzeitige Abklärung, bevor Fristen ablaufen oder zusätzliche Kosten entstehen.

Eine frühzeitige Abwicklung kann daher Zeit, Stress und unnötige Probleme vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Fahrzeug-Einbürgerung in Österreich

Genau hier unterstützen wir von Autohaus Zwer GmbH.

Wir unterstützen ukrainische Fahrzeughalter in ganz Österreich bei der Fahrzeug-Einbürgerung, NoVA-Abwicklung und den notwendigen Behördenwegen.

Auch wenn bestimmte persönliche Termine – wie beim Zollamt oder bei der Pickerl-Überprüfung – direkt vom Fahrzeughalter wahrgenommen werden müssen, begleiten wir Sie gerne durch den restlichen Prozess der Fahrzeug-Einbürgerung in Österreich.

Wenn Sie ein ukrainisches Auto in Österreich anmelden möchten oder Unterstützung bei der NoVA für ein ukrainisches Fahrzeug benötigen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Unterstützung bei der österreichischen Zulassung

  • komplette NoVA-Abwicklung mit dem Finanzamt

  • Unterstützung bei Behördenwegen

  • Beschaffung bzw. Organisation des österreichischen Typenscheins / Datenauszugs vom Generalimporteur

  • Unterstützung bei Genehmigungs- und Eintragungsfragen

  • Vermittlung einer österreichischen Kfz-Versicherung

  • organisatorische Unterstützung während des gesamten Prozesses

  • persönliche Betreuung und Beratung

Unser Ziel ist es, dass Ihr Fahrzeug vollständig legal, korrekt und möglichst stressfrei in Österreich angemeldet werden kann.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich für mein ukrainisches Fahrzeug in Österreich NoVA zahlen?

Künftig kann für ukrainische Fahrzeuge in Österreich eine NoVA-Abgabe notwendig werden. Ob und in welcher Höhe NoVA anfällt, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und der individuellen Situation ab.

Muss ich persönlich zum Zollamt gehen?

In vielen Fällen ja. Für die Abklärung mit dem Zollamt ist häufig eine persönliche Vorsprache notwendig. Dort wird unter anderem geprüft, ob das Fahrzeug als Übersiedlungsgut anerkannt werden kann.

Kann Autohaus Zwer alles für mich erledigen?

Bestimmte persönliche Termine – insbesondere beim Zollamt oder bei der Pickerl-Überprüfung – müssen vom Fahrzeughalter selbst wahrgenommen werden. Wir unterstützen jedoch bei der gesamten organisatorischen Abwicklung, der NoVA, Behördenwegen und der Zulassung.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug ursprünglich ein US-Import war?

Dann können zusätzliche technische Prüfungen, Umbauten oder sogar eine Einzelgenehmigung notwendig werden. Besonders hilfreich ist in solchen Fällen ein vorhandenes COC-Dokument bzw. eine europäische Typgenehmigung.

Wie lange dauert die Fahrzeug-Einbürgerung?

Die Dauer hängt stark vom Fahrzeug, den vorhandenen Unterlagen und möglichen Behördenabklärungen ab. Bei ukrainischen Fahrzeugen kann der Prozess teilweise länger dauern als bei klassischen EU-Importen.

Kann ich weiterhin mit ukrainischem Kennzeichen in Österreich fahren?

Die bisherigen Sonderregelungen laufen aus. Viele Fahrzeuge müssen daher künftig offiziell in Österreich zugelassen werden.

Persönliche Unterstützung statt komplizierter Behördenwege

Wir begleiten Sie dabei, Ihr ukrainisches Fahrzeug rechtzeitig, korrekt und möglichst stressfrei in Österreich anzumelden – bevor Fristen, Wartezeiten oder Nachzahlungen zum Problem werden.

Wir von Autohaus Zwer GmbH begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess – ehrlich, transparent und verlässlich.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung rund um:

  • ukrainisches Fahrzeug in Österreich anmelden

  • ukrainisches Kennzeichen in Österreich

  • NoVA für ukrainische Fahrzeuge

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EHRLICH. STARK. VERLÄSSLICH.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Abläufe jederzeit möglich. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.