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Steuern & Abgaben

NoVA beim Autoimport.

Die Normverbrauchsabgabe verständlich erklärt: Berechnung, Achtelregelung und Sonderfälle.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine österreichische Steuer, die bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland anfällt - auch beim Import aus einem EU-Land. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach den CO2-Emissionen des Fahrzeugs (WLTP). Reine Elektrofahrzeuge sind befreit, bei Gebrauchtwagen reduziert die Achtelregelung den Betrag.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die NoVA fällt bei der erstmaligen Zulassung in Österreich an.
  • Die Berechnung basiert primär auf CO2-Emissionen nach WLTP, Erstzulassung und Fahrzeugpreis.
  • Reine Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit.
  • Einige Hybridmodelle können durch niedrige CO2-Werte ebenfalls NoVA-frei sein.
  • Bei Gebrauchtwagen reduziert die Achtelregelung den Betrag um bis zu 87,5 %.
  • Bei hohen CO2-Werten kann ein zusätzlicher Malus-Betrag hinzukommen.

Was ist die NoVA?

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine österreichische Steuer, die beim erstmaligen Zulassen eines Kraftfahrzeugs im Inland anfällt. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991).

Beim Import eines Fahrzeugs aus einem anderen EU-Land, etwa aus Deutschland, wird die NoVA fällig, sobald das Fahrzeug in Österreich zugelassen wird. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.

Seit der Reform 2021 basiert die NoVA für Pkw im Kern auf den CO2-Emissionen nach WLTP. Frühere Modelle, die stärker am Normverbrauch orientiert waren, sind für aktuelle Fälle nicht mehr maßgeblich.

Wie wird die NoVA berechnet?

Entscheidend ist der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs in Gramm pro Kilometer nach WLTP. Dieser Wert findet sich in der Regel im COC-Papier oder in der Zulassungsbescheinigung.

Der resultierende Prozentsatz wird auf den Netto-Fahrzeugpreis angewandt. Liegt der CO2-Wert niedrig genug, kann der NoVA-Satz 0 % betragen.

NoVA-Satz = (CO2 in g/km - 102) / 5

Ergebnis in Prozent, angewandt auf den Netto-Fahrzeugpreis

Die Achtelregelung bei Gebrauchtwagen

Bei gebrauchten Fahrzeugen kommt die Achtelregelung zum Tragen. Pro vollem Jahr seit der Erstzulassung wird der berechnete NoVA-Betrag um ein Achtel reduziert.

Die Reduktion ist auf maximal sieben Achtel begrenzt. Auch bei sehr alten Fahrzeugen verbleibt daher grundsätzlich mindestens ein Achtel der errechneten NoVA.

Konkretes Beispiel

Ein Fahrzeug mit Erstzulassung vor 4 Jahren und einer errechneten NoVA von 2.000 Euro: Die Reduktion beträgt 4 Achtel beziehungsweise 50 %. Es verbleiben somit 1.000 Euro an NoVA.

Alter

4 Jahre

Volle NoVA

2.000 €

Reduktion

-50 %

Zu zahlen

1.000 €

Der CO2-Malus

Zusätzlich zur regulären NoVA kann bei besonders emissionsstarken Fahrzeugen ein CO2-Malus anfallen. Nach aktuellem Stand betrifft das Fahrzeuge mit sehr hohen WLTP-CO2-Werten.

Der Malus wird zum regulären NoVA-Betrag addiert und kann bei leistungsstarken SUVs oder Sportwagen mehrere Tausend Euro betragen. Bei Gebrauchtwagen ist auch hier die Altersreduktion zu berücksichtigen.

NoVA für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind nach aktuellem Stand vollständig von der NoVA befreit, da sie keine direkten CO2-Emissionen verursachen.

Hybridfahrzeuge werden nach ihrem offiziellen CO2-Ausstoß besteuert. Plug-in-Hybride können wegen niedriger WLTP-Werte eine sehr geringe oder keine NoVA auslösen, sind aber nicht automatisch befreit.

Wasserstofffahrzeuge mit 0 g/km CO2-Ausstoß werden in der Praxis ähnlich wie Elektrofahrzeuge behandelt und sind in der Regel NoVA-befreit.

Rechenbeispiel: NoVA für einen VW Tayron aus Deutschland

Um die Berechnung greifbar zu machen, rechnen wir ein konkretes Beispiel mit denselben Werten wie auf unserer Importkosten-Seite durch.

Bemessungsgrundlage40.277,31 €
NoVA-Satz19,00 %
= NoVA Grundbetrag7.652,69 €
- anteiliger Abzugsposten-306,25 €
+ anteiliger CO2-Malus+2.450,00 €
= zu entrichtende NoVA9.796,44 €

Häufige Missverständnisse zur NoVA

Die NoVA wird vom Bruttokaufpreis berechnet

Das ist nicht korrekt. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Netto-Fahrzeugpreis ohne Umsatzsteuer.

Für Gebrauchtwagen fällt keine NoVA an

Falsch. Die NoVA fällt bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich an. Bei Gebrauchtwagen wird sie jedoch durch die Achtelregelung reduziert.

Plug-in-Hybride sind immer NoVA-befreit

Das gilt nicht für alle Hybridfahrzeuge. Entscheidend ist der offizielle CO2-Ausstoß.

Die NoVA kann man umgehen

Die NoVA ist eine gesetzliche Abgabe und kann bei einer österreichischen Zulassung nicht legal umgangen werden. Die Höhe lässt sich aber durch die Fahrzeugwahl beeinflussen.

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Kurzantworten

Wie hoch ist die NoVA beim Import?

Die Höhe hängt vom CO2-Ausstoß, dem Netto-Fahrzeugpreis und dem Alter des Fahrzeugs ab. Bei Gebrauchtwagen reduziert die Achtelregelung den Betrag.

Ist die NoVA für Elektroautos fällig?

Nein. Rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind von der NoVA befreit. Plug-in-Hybride werden nach ihrem CO2-Ausstoß regulär bewertet.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die NoVA beim Autoimport nach Österreich?

Die Höhe hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Je höher die WLTP-Emissionen, desto höher der NoVA-Satz. Der Prozentsatz wird auf den Netto-Fahrzeugpreis angewandt.

Muss ich für ein Elektroauto NoVA zahlen?

Nein. Rein elektrische Fahrzeuge sind nach aktuellem Stand von der NoVA befreit.

Was ist die Achtelregelung bei der NoVA?

Die Achtelregelung reduziert die NoVA bei gebrauchten Fahrzeugen pro vollem Jahr seit der Erstzulassung um ein Achtel, maximal um sieben Achtel.

Wird die NoVA vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Die NoVA wird grundsätzlich vom Netto-Fahrzeugpreis berechnet, also ohne Umsatzsteuer.

Was ist der CO2-Malus?

Der CO2-Malus ist ein zusätzlicher Betrag bei besonders emissionsstarken Fahrzeugen und wird zum regulären NoVA-Betrag addiert.

Kann ich die NoVA vor dem Import berechnen?

Ja. Mit CO2-Wert, Erstzulassung und Nettokaufpreis lässt sich die NoVA vorab gut berechnen. Unser NoVA-Rechner erledigt das automatisch.

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