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Dokumente & Unterlagen

Dokumente für den Fahrzeugimport.

Welche Unterlagen brauchen Sie? Die vollständige Dokumentenliste für den Import nach Österreich.

Für den Fahrzeugimport nach Österreich werden mehrere Dokumente benötigt: Kaufvertrag, Fahrzeugbrief im Original, COC-Papier, Versicherungsnachweis und der österreichische Typenschein. Fehlende oder unvollständige Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen im Importprozess.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Import werden Kaufvertrag, Fahrzeugbrief im Original, COC-Papier, Versicherungsnachweis und HU/AU bzw. Pickerl benötigt.
  • Der österreichische Typenschein muss vor der Zulassung beantragt werden.
  • Fehlende Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  • Das COC-Papier kann beim Hersteller nachbestellt werden, dauert aber oft mehrere Wochen.
  • Bei Beauftragung eines Dienstleisters ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.

Welche Dokumente brauche ich?

Beim Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Land nach Österreich sind mehrere Dokumente erforderlich. Einige erhalten Sie vom Händler, andere müssen in Österreich beantragt werden.

Dokumenten-Checkliste für den Fahrzeugimport

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original
  • COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • HU/AU-Untersuchung bzw. Pickerl
  • Kaufvertrag oder Händlerrechnung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsnachweis
  • Vollmacht bei Beauftragung eines Import-Dienstleisters
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Meldezettel

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Der Fahrzeugbrief ist das zentrale Eigentumsdokument für das Fahrzeug. Er wird vom Händler oder Vorbesitzer im Original übergeben und ist Voraussetzung für die Zulassung in Österreich.

Er enthält wichtige technische Daten, die Fahrgestellnummer, Angaben zum Halter und die Erstzulassung.

Wichtig: Bestehen Sie darauf, den Fahrzeugbrief im Original zu erhalten. Eine Kopie wird von den Behörden nicht akzeptiert.

COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)

Das Certificate of Conformity bestätigt, dass das Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht. Es enthält technische Spezifikationen und den offiziellen CO2-Wert.

Nicht alle Händler haben das COC-Papier sofort vorliegen. Es kann beim Hersteller nachbestellt werden, was je nach Marke mehrere Wochen dauern kann.

Das COC-Papier ist auch für die NoVA-Berechnung wichtig, weil es den offiziellen CO2-Wert ausweist.

HU/AU-Untersuchung (§57a-Begutachtung / Pickerl)

Die HU/AU bzw. §57a-Begutachtung bestätigt die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.

Für die Zulassung in Österreich ist eine gültige Begutachtung erforderlich. Fehlt sie, muss sie vor der Zulassung nachgeholt werden.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag dokumentiert den Eigentumswechsel und ist für Zulassung und NoVA-Berechnung erforderlich.

Bei einem Händlerkauf ersetzt oft die Rechnung den Kaufvertrag. Wichtig sind vollständige Käufer- und Verkäuferdaten, Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Kilometerstand, Datum und Unterschriften.

  • Käufer und Verkäufer mit Adresse
  • Marke, Modell, Baujahr und VIN
  • Kaufpreis, idealerweise netto und brutto
  • Datum, Kilometerstand und Unterschriften

Typenschein und Einzelgenehmigung

Der Typenschein ist ein österreichisches Dokument, das die technische Genehmigung des Fahrzeugtyps bestätigt.

Ist kein Typenschein verfügbar, kann eine Einzelgenehmigung nötig sein. Diese ist aufwendiger, teurer und dauert länger.

Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, ob ein Typenschein für das gewünschte Modell verfügbar ist.

Versicherungsnachweis

Für die Zulassung in Österreich ist ein Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.

In der Regel erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine Versicherungsbestätigung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird.

Vollmacht

Wenn Sie einen Import-Dienstleister beauftragen, ist eine Vollmacht erforderlich. Sie berechtigt den Dienstleister, in Ihrem Namen notwendige Behördenwege zu erledigen.

Autohaus Zwer stellt Ihnen ein vorbereitetes Vollmachtsformular zur Verfügung.

Wann werden welche Dokumente benötigt?

Die Dokumente werden nicht alle gleichzeitig gebraucht. Diese Übersicht zeigt, in welcher Phase welche Unterlagen relevant sind.

Beim Fahrzeugkauf

  • Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Fahrzeugbrief im Original
  • COC-Papier
  • HU/AU bzw. Pickerl

Vor der Zulassung

  • NoVA-Berechnung und Zahlung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherung und Deckungskarte
  • Vollmacht bei Dienstleister

Bei der Zulassung

  • Fahrzeugbrief im Original
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung
  • Ausweis
  • Meldezettel
  • NoVA-Zahlungsbestätigung

Kurzantworten

Welche Dokumente brauche ich für den Import?

Sie benötigen Kaufvertrag, Fahrzeugbrief im Original, COC-Papier, Versicherungsnachweis und österreichischen Typenschein oder Einzelgenehmigung.

Was ist das COC-Papier?

Das COC bestätigt die EU-Typgenehmigung des Fahrzeugs und enthält technische Daten sowie den CO2-Wert.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich das COC-Papier unbedingt?

In der Regel ja. Ohne COC kann die Zulassung schwieriger, teurer und langsamer werden.

Kann ich den Fahrzeugbrief in Kopie verwenden?

Nein. Für die Zulassung wird grundsätzlich das Original benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen Typenschein und Einzelgenehmigung?

Der Typenschein ist die übliche österreichische Genehmigungsunterlage. Eine Einzelgenehmigung ist nötig, wenn kein Typenschein verfügbar ist.

Brauche ich eine Vollmacht?

Ja, wenn ein Dienstleister wie Autohaus Zwer die Behördenwege für Sie erledigen soll.

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